Zahlungsbedingungen: Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur in soweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
Angebote: Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns 5 Tage nach Postversand gebunden.
Aufträge: Aufträge und Bestätigungen können schriftlich erteilt werden. Mit der Auftragsbestätigung wird dem Mieter die Reservierung der Mietgegenstände bzw. der Spielaktionen zu dem gewünschten Termin zugesichert.
Bei den Mietgegenständen und Spielaktionen handelt es sich um Individualprodukte die in Form, Farbe, Gestaltung, Größe etc. Unterschiede aufweisen können.
Rücktritt: Bei Rücktritt vom Vertrag werden
bis 30 Tage vor der Veranstaltung 40% der Vertragssumme
29 bis 15 Tage vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme
14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 60% der Vertragssumme
6 Tage bis Veranstaltungsbeginn 85% der Vertragssumme
nach Eintreffen am Veranstaltungsort 100% der Vertragssumme
in Rechnung gestellt.
Haftung: Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Die Spielaktionen und Mietgegenstände sind, wenn die Betreuung durch Rolls-Toys stattfindet, haftpflichtversichert. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtige Funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden.
Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten.
Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und Sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.
Sonstige Pflichten: Hüpfburgen und unsere anderen Mietgegenstände dürfen nicht ohne instruierte Aufsichtspersonen und entsprechende Technik betrieben werden! Werden aufblasbare Spielgeräte nicht in Ihre Verpackung eingepackt, sind viel zu groß zusammengelegt, naß und/oder verschmutzt, wird ein Aufpreis für den erhöhten Arbeitsaufwand von € 30 - 60,- netto zusätzlich berechnet.
Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist.
Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen.
Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter!
Evtl. anfallende Maut Gebühren im Ausland trägt der Mieter! Diese werden von uns vorgelegt und nachträglich in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt.
Übergibt der Mieter die Geräte in schlecht zusammengelegtem Zustand/ oder gar nicht zusammengelegt, wird eine Pauschale für den erhöhten Arbeitsaufwand fällig ! Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TüV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten. Der Mieter/ Veranstalter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter/ Veranstalter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf- und Abbau eine Pauschale in Höhe von € 150,- netto pro Helfer fällig.
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist der Sitz des Rechnungsausstellers.
Gültigkeit: Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die anderen trotzdem gültig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung unseres Unternehmens auf Erfüllung von Aufträgen, von Leistungen und Schadensersatzansprüchen. Bei Betriebsstörungen, Streik, technischen Störungen, Krankheit der Mitarbeiter, oder Eingriffen durch höhere Gewalt und dergleichen hat unser Unternehmen Anspruch auf die volle Bezahlung der gemieteten Artikel/ Künstler-Gage.



